Leistungen

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Daniela Beschle | Meeresblickstr. 2 | 31556 Wölpinghausen

KOSTENÜBERNAHME EINER AUßERSCHULISCHEN FÖRDERUNG/THERAPIE

Für Kinder und Jugendliche mit Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und/oder Rechnen sind die Fördermöglichkeiten in der Schule oft nicht ausreichend, so dass sich zusätzlich eine außerschulische Therapie empfiehlt. Eine Kostenübernahme für eine außerschulische Förderung ist in den meisten Fällen nicht gegeben. Krankenkassen kommen lediglich für die Behandlung von körperlichen oder psychischen Erkrankungen auf, die Folge einer Lernstörung/-schwäche sein können. Daher müssen Sie leider damit rechnen, die Kosten für die Therapie selbst übernehmen zu müssen.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag auf „Eingliederungshilfe“ zu stellen. Dazu muss der Förderbedarf des Kindes von der Lehrkraft bestätigt werden und die Schule keine vergleichbare Förderung anbieten.

Wird der Antrag bewilligt, übernimmt das Jugendamt die Kosten für die außerschulische Förderung. Der Gesetzgeber setzt hierfür eine drohende seelische Behinderung voraus.

§ 35a SGB VIII:

„Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.“

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie sich zur Beantragung an das jeweilige Jugendamt wenden, das für Sie zuständig ist. Die Finanzierung der Lerntherapie vom Jugendamt ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Erster Schritt, der schriftliche Antrag: Entweder nutzen Sie den Vordruck vom Jugendamt oder entwerfen selbst einen schriftlicher Antrag, mit einer Darstellung der Situation und Auflistung der emotionalen Belastungen des Schülers und der sozialen Verhältnisse, den Folgeproblemen und deren Auswirkung in den Teilbereichen Schule, Familie und Sozialkontakte.

Zweiter Schritt, das ärztliche Gutachten: Es sollte nach Diagnostik des ICD-11 erfolgen und beinhaltet mindestens eine IQ-Testung und Dyskalkulie- oder Legasthenie-Testung, mit Hinweis zur Beeinträchtigung der sozialen Integration und Empfehlung einer Lerntherapie. Eine Diagnostik kann nur von folgenden Berufsgruppen gestellt werden: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (meistens Psychologen mit Zusatzqualifikation), Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder Psychologischer Psychotherapeut. Eine pädagogische Diagnose von einem Institut oder der Schule ist nicht ausreichend. Die Kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik zahlt die Krankenkasse.

Dritter Schritt, die schulische Stellungnahme: Eine Darstellung der schulischen Leistung und sozialen Situation des Schülers.

Vierter Schritt, die Bestätigung der Schule, dass keine ausreichende innerschulische Förderung gewährleistet werden kann.

Auch über das Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Lerntherapie im Rahmen der sogenannten Lernförderung übernommen werden. Um Leistungen zu erhalten, muss der Lehrer einen Förderbedarf feststellen und die Schule muss bestätigen, dass keine vergleichbare Förderung angeboten werden kann. Die Versetzung muss nicht gefährdet sein, wie oft irrtümlicherweise angenommen wird.

LEGASTHENIE- UND DYSKALKULIETRAINING

Besteht der Verdacht auf eine Dyskalkulie, Legasthenie oder LRS, müssen verschiedene Bereiche abgeklärt werden, um eine Diagnose zu stellen.

Zunächst erfolgt ein ausführliches Anamnesegespräch mit dem Kind und den Eltern, Schriftproben/Rechenproben werden analysiert.

Zur Überprüfung der Aufmerksamkeit, der Sinneswahrnehmungen und der Fehlersymptomatik wird der „AFS-Test“, ein pädagogisches Testverfahren, durchgeführt. Dieses in den USA entwickelte Verfahren ermöglicht es eine eventuell vorliegende Legasthenie/Dyskalkulie festzustellen und zu kategorisieren.

Nach der Diagnosestellung und der Anfertigung eines pädagogischen Gutachtens wird ein speziell auf die Bedürfnisse des legsthenen/dyskalkulen Kindes zugeschnittener Trainingsplan entwickelt. Die AFS-Methode beruht auf der Annahme, dass legasthene Kinder nur durch ein spezielles und umfassendes Training dazu imstande sind, das Lesen und Schreiben/Rechnen zu erlernen, da aufgrund spezieller Anforderungen die üblichen Methoden beim legasthenen/dyskalkulen Menschen nicht ausreichen.

Das Training deckt dabei drei grundlegende Bereiche ab: 

Die bewusste Steigerung der Aufmerksamkeit wird trainiert, sowie die Verbesserung der Sinneswahrnehmungen (Funktionen) und die gezielte Arbeit am Symptombereich wird trainiert.

Ergänzt wird das Training weiterhin durch zwei wesentliche Faktoren, Lob und Zeit.

Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass legasthene/dyskalkule Menschen wesentlich mehr auf positive Rückmeldungen angewiesen sind als nicht legasthene/dyskalkule. Deshalb ist es wichtig, jede noch so kleine Leistung zu loben. Denn Erfolgserlebnisse sind eine wichtige Voraussetzung um zu lernen. Auch brauchen Schüler mit Legasthenie mehr Zeit um sich Buchstaben, Wörter und Symbole zu merken und im Gedächtnis zu verankern, worauf im Training ebenfalls besondere Rücksicht genommen werden muss.

Eine Legasthenie-/Dyskalkulie Therapie setzt direkt an den Rechen-, Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten an, um diese langfristig zu verbessern.

Im Verlauf der Therapie werden gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen effektive Strategien entwickelt, um mit den Problemen beim Lesen und Schreiben und Rechnen umzugehen. Bei einer ganzheitlichen Legasthenie-/Dyskalkulie-Therapie bzw. Lerntherapie werden außerdem individuell passende Lernstrategien entwickelt und die seelische Stabilität gefördert.

NACHHILFE IST MEHR ALS FÖRDERUNTERRICHT ZUR VERBESSERUNG VON SCHLECHTEN NOTEN

Nachhilfe kann bewirken, dass der Schüler selbstständig und mit Spaß seine Lernaufgaben löst, aktiv am Unterricht teilnimmt und erfolgreich in der Schule ist.

Sie profitieren von

  • dem durchdachten und professionellen Unterricht
  • der anregenden Arbeitsatmosphäre
  • der individuellen Förderung im Einzelunterricht
  • der Unterstützung bei Klassenarbeiten
  • den Übungen bei Konzentrationsschwächen

 

und erzielen damit

  • eine Verbesserung der Schulnoten
  • mehr Selbstvertrauen und Spaß am Lernen
  • weniger Stress zu Hause
  • eine positive Einstellung
  • ein effektives Zeitmanagement